Azubivergütung in der Bäcker-Ausbildung
1. Was bedeutet „Ausbildungsvergütung“?
In der Ausbildung zum Bäcker (oder zur Bäckerin) spricht man nicht von einem Gehalt, sondern von einer Ausbildungsvergütung. Das ist eine Vergütung, die Auszubildenden im Rahmen eines Ausbildungsvertrags gezahlt wird. Sie unterscheidet sich vom normalen Lohn – und es gelten besondere Regelungen, unter anderem in Bezug auf Mindestvergütung und Tarifverträge.
2. Tarifvertragliche Vergütungen im Bäckerhandwerk
Für Bäcker-Auszubildende existiert ein Branchen-Tarifvertrag, der die Mindestbeträge für die Ausbildungsvergütung regelt. Aktuell liegt laut neuem Tarifvertrag (Stand März 2025) die Vergütung bei rund 1.020 € brutto im 1. Ausbildungsjahr, 1.090 € im 2. Jahr und 1.230 € im 3. Ausbildungsjahr. Ausbildung+2Bäckerhandwerk+2
Diese tariflich geregelten Beträge gelten grundsätzlich bundesweit für Auszubildende im Handwerksbetrieb, sofern der Betrieb an den Tarif gebunden ist. Bäckerhandwerk+1
3. Unterschiede nach Ausbildungsstätte und Region
Allerdings gibt es Unterschiede — je nachdem, ob du in einer kleinen Bäckerei oder in einer großen Industriebäckerei lernst, sowie je nach Bundesland:
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In handwerklichen Bäckereien kann die Ausbildungsvergütung niedriger sein, wenn kein Tarif gezahlt wird. Ausbildung+1
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Industrie- oder Großbäckereien zahlen teilweise höhere Vergütungen, teils mit Zuschlägen. Ausbildung+1
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In Regionen mit geringeren Lebenshaltungskosten (z. B. in Ostdeutschland) fallen die Vergütungen teilweise niedriger aus als in wirtschaftlich stärkeren Regionen. Azubi+2Indeed+2
Zum Beispiel: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt liegen die Ausbildungsvergütungen häufig am unteren Rand. Azubi+1
4. Mindestvergütung für Azubis
Wenn ein Ausbildungsbetrieb nicht nach Tarifvertrag zahlt oder die tariflichen Sätze nicht erreicht, gelten Mindestvergütungen. Für Auszubildende in Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestbetrag. Diese Mindestvergütung stellt sicher, dass keine Ausbildungsvergütung unter ein bestimmtes Niveau fällt. Ausbildung
Ab 2025 gelten Mindestvergütungen für Azubis, die im ersten Jahr bei rund 680 € beginnen, im zweiten Jahr steigen und im dritten Jahr noch einmal etwas höher liegen (je nach geltender Regelung). Ausbildung+2Indeed+2
5. Was Azubis wissen sollten
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Brutto vs. Netto: Von der Ausbildungsvergütung wird Sozialversicherung abgezogen – übrig bleibt dein Nettobetrag.
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Fahrtkosten: Viele Betriebe oder Ausbildungsstätten gewähren Fahrtkostenzuschüsse oder Rückerstattungen für den öffentlichen Nahverkehr. Azubi
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Überstunden, Zuschläge, Frühdienst: Diese werden im Ausbildungsbetrieb oft zusätzlich bezahlt und können die Vergütung erhöhen. Ob und wie viel, hängt aber vom Betrieb ab.
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Verkürzte Ausbildung: Wenn du deine Ausbildung verkürzt hast (z. B. durch vorherige Fachausbildung oder schulische Vorkenntnisse), kann sich deine Vergütungsstufe verschieben. Bäckerhandwerk
6. Beispielhafte Vergütungsübersicht nach Bundesland (brutto, 1. Jahr)
Bundesland Durchschnittliche Vergütung Bäcker/in 1. Lehrjahr (brutto)
Baden-Württemberg 780.00 €
Bayern 770.00 €
Berlin 740.00 €
Brandenburg 700.00 €
Bremen 720.00 €
Hamburg 760.00 €
Hessen 750.00 €
Mecklenburg-Vorpommern 690.00 €
Niedersachsen 710.00 €
Nordrhein-Westfalen 740.00 €
Rheinland-Pfalz 730.00 €
Saarland 720.00 €
Sachsen 700.00 €
Sachsen-Anhalt 690.00 €
Schleswig-Holstein 710.00 €
Thüringen 695.00 €
7. Beispielhafte Vergütungsübersicht nach Bundesland (brutto, 2. Jahr)
Bundesland Durchschnittliche Vergütung Bäcker/in 2. Lehrjahr (brutto)
Baden-Württemberg 850.00 €
Bayern 830.00 €
Berlin 800.00 €
Brandenburg 760.00 €
Bremen 780.00 €
Hamburg 820.00 €
Hessen 810.00 €
Mecklenburg-Vorpommern 740.00 €
Niedersachsen 780.00 €
Nordrhein-Westfalen 810.00 €
Rheinland-Pfalz 800.00 €
Saarland 790.00 €
Sachsen 760.00 €
Sachsen-Anhalt 750.00 €
Schleswig-Holstein 770.00 €
Thüringen 755.00 €
8. Beispielhafte Vergütungsübersicht nach Bundesland (brutto, 3. Jahr)
9. Abzüge – was bleibt netto?
Von der Brutto-Vergütung werden Sozialabgaben abgezogen:
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Krankenversicherung
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Rentenversicherung
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Arbeitslosenversicherung
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Pflegeversicherung
Steuern fallen in der Regel nur an, wenn die Vergütung höher ist oder wenn Nebenjobs bestehen. Im Durchschnitt bleiben ca. 80–85 % des Bruttolohns netto übrig.
10. Zusätzliche Leistungen
Viele Betriebe bieten ergänzend zur Vergütung:
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Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (tarifabhängig)
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Fahrkostenzuschüsse
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Mahlzeiten im Betrieb (z. B. in Bäckereien)
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Prämien bei guten Leistungen oder bestandener Zwischenprüfung
11. Bedeutung für Azubis
Die Vergütung ermöglicht es, erste finanzielle Selbstständigkeit zu erlangen – oft reicht sie jedoch nicht für eine vollständige Eigenfinanzierung (Miete, Auto, größere Anschaffungen). Viele Azubis erhalten deshalb zusätzlich:
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Unterstützung durch Eltern
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Kindergeld (bis 25 Jahre, wenn in Ausbildung)
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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld (bei eigener Wohnung und geringem Einkommen)