Die Gesellenprüfung – Abschluss der handwerklichen Ausbildung
Die Gesellenprüfung ist der Höhepunkt jeder dualen Ausbildung im Handwerk. Sie markiert den Übergang von der Ausbildungszeit in das Berufsleben und ist Voraussetzung dafür, den Titel „Geselle/Gesellin“ führen zu dürfen. Mit Bestehen dieser Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen – also die Fähigkeit, alle wichtigen Tätigkeiten des jeweiligen Handwerksberufs eigenständig und verantwortungsvoll auszuführen.
Rechtliche Grundlage
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Die Gesellenprüfung ist in der Handwerksordnung (HwO) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert.
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Zuständig für die Durchführung sind die Innungen und Handwerkskammern.
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Grundlage ist die jeweilige Ausbildungsordnung, die die Inhalte, Prüfungsanforderungen und Bewertungskriterien festlegt.
Ziel der Gesellenprüfung
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Nachweis, dass die im Ausbildungsrahmenplan vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten beherrscht werden.
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Bestätigung der beruflichen Handlungsfähigkeit in Theorie und Praxis.
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Grundlage für die Aufnahme einer Tätigkeit als Geselle/Gesellin im Handwerk.
Aufbau der Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung besteht in der Regel aus einem praktischen Teil und einem theoretischen Teil:
1. Praktischer Teil
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Durchführung berufstypischer Aufgaben und Arbeitsproben.
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Herstellung eines „Gesellenstücks“ (z. B. Tisch, Kleidungsstück, Brotlaib).
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Bewertung erfolgt nach fachlicher Qualität, Sorgfalt, Einhaltung von Maßen, Hygiene und Zeitvorgaben.
2. Theoretischer Teil
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Schriftliche Prüfungen zu berufsspezifischem Fachwissen.
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Themen: Technologie, Fachrechnen, Arbeitsorganisation, Wirtschafts- und Sozialkunde.
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In manchen Berufen: mündliche Prüfungen oder Fachgespräche.
Ablauf und Dauer
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Die Prüfung wird meist in den letzten Ausbildungsmonaten abgelegt.
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Dauer: je nach Beruf 1 bis 3 Tage.
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Prüfungsorte: Berufsschule, Ausbildungsbetrieb, Werkstätten der Handwerkskammern oder Innungen.
Bewertung und Bestehen
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Beide Prüfungsteile (praktisch und theoretisch) müssen bestanden werden.
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Bewertung erfolgt in Notenstufen (sehr gut – ungenügend).
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Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Auszubildenden:
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das Gesellenprüfungszeugnis der Handwerkskammer,
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oft zusätzlich ein Kammerbrief oder eine Urkunde.
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Bedeutung für die Karriere
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Mit der bestandenen Gesellenprüfung sind Auszubildende vollwertige Fachkräfte.
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Sie dürfen im Handwerk als Gesellen arbeiten, eigenständig Aufträge ausführen und Verantwortung übernehmen.
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Gleichzeitig eröffnet die Gesellenprüfung den Weg zu weiteren Qualifikationen:
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Meisterprüfung
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Techniker oder Fachwirt
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Studium (z. B. Lebensmitteltechnologie, Holztechnik, Maschinenbau – je nach Handwerk)
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Beispiel: Gesellenprüfung im Bäckerhandwerk
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Praktisch: Herstellung eines Sortiments (Brot, Brötchen, Kleingebäck, süße Teilchen), oft auch ein Schaustück (z. B. dekoratives Gebäck).
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Theorie: Fachkunde (Rohstoffe, Teigführung, Backprozesse), Fachrechnen, Hygienevorschriften, Wirtschaftskunde.
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Ziel: Nachweis, dass der/die Bäcker/in alle wesentlichen Arbeitsschritte beherrscht – vom Teigansatz über die Ofenführung bis zur Präsentation.